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Wie Weit Darf Eine Mutter Mit Kind Vom Vater Wegziehen

Frage:

Hallo wir sind frisch geschieden und haben das gemeinsame Sorge und Aufenthalts-Bestimmungsrecht.
Die Mutter unserer ten j�hrigen Tochter will nun einfach 500 Km weit weg in ein anderes Bundesland ziehen.
Sie lid dort weder einen Task noch eine eigene Wohnung und 1000�chte dort erstmal bei Freunden wohnen.
Ein vern�nftiger Umgang zwischen mir und meiner Tochter erscheiont aufgrund der r�umlichen Distanz nur extrem schwer yard�glich.

Darf sie einfach mit der Kleinen so wegziehen?
Welhe Thou�glichkeiten habe ich dagegen anzugehen?

Vielen dDank
Paul

von Paulchen69 am 29.06.2014, 08:56 Uhr


Antwort auf:

Darf die Complain einfach mit dem Kind wegziehen.

Hallo,
Nein, kann sie nicht.
Hierzu ein Urteil:
Kein Umzug ohne Einwilligung des Vaters

Einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zufolge darf eine geschiedene Mutter mit dem Kind nicht einfach in eine andere Stadt umziehen, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Sie muss einen Umzug, auch wenn das Kind bei ihr lebt und sie daher das Aufenthaltsbestimmungsrecht aus�bt, mit dem Vater abstimmen. Dies gilt erst recht, wenn der Umzug mit einem Schulwechsel verbunden ist. In einem solchen Fall kann die Bindung des Kindes an sein soziales Umfeld sogar rechtfertigen, dem Vater das Aufenthaltsrecht zu �bertragen.

OLG Dresden, x UF 433/04

Liebe Gr��e,
NB

von Nicola Bader, Rechtsanw�ltin am 30.06.2014

Antwort auf:

Darf die Mutter einfach mit dem Kind wegziehen.

Nein, darf sie nicht.
Kannst zum Jugenamt gehen, notfalls per Anwalt oder Gerichtsbeschluss.

Sie darf hinziehen wo sie hin will. Aber ohne Deine Einwilligung darf das Kind nicht mit wegziehen. ABER, hat sie mal das erst gemacht, wird es schwer dagegegen wieder vorzugehen. Also jetzt entsprechend vorbeugen udn gleich gegen vorgehen. Dann bist Du auf der sicheren Seite.

von Danyshope am 29.06.2014

Antwort auf:

Darf die Mutter einfach mit dem Kind wegziehen.

nein, darf sie nicht, auch wenn sie dort leichter einen job finden w�rde.
der einfachheit halber due west�rde ich mich an den scheidungsanwalt wenden, auch damit du den ernst der sache demonstrierst.
sie selbst darf hinziehen, wo sie will, aber das kind nicht.
ginge es, da� das m�dchen bei dir lebt?

von kravallie am 29.06.2014

Antwort auf:

Darf die Complain einfach mit dem Kind wegziehen.

Ja ich due west�rde die Kurze gerne nehmen.
Die Ex hat bereits bei der Scheidung versucht mein Aufenhalts-Bestimmungsrecht anzugreifen.
Der Richter lehnte ab das zu verhandeln, mit dem Hinweis es m�sse extra geklagt werden aber daf�r gebe es kleine Prozesskostenhilfe.
Mit dem Jugendamt habe ich mich bereits kurzgeschlossen.

von Paulchen69 am 29.06.2014

Antwort:

Meldung an das Einwohnermeldeamt

Sowie am aktuellen Wohnort als auch am neuen, dass Du mit einer Ummeldung des Kindes nicht einverstanden bist !
Ebenso bei der Schule, dass Du mit einer Abmeldung der Tochter nicht einverstanden bist und sie Dich informieren yard�chten, sollte die Mutter dies versuchen!

Und dann schleunigst zum Anwalt und das ABR beantragen.

Wer so Schritte androht muss mit Konsequenzen rechnen.
Sie selbst kann hinziehen wohin sie volition, das Kind nicht.

von Sternenschnuppe am 29.06.2014

Antwort:

Meldung an das Einwohnermeldeamt

vor allem diese Meldungen immer schriftlich machen!

ich habe k�rzlich �brigens �berh�rt, wie jemand genau diese Info an eine Meldestelle gab und der zust�ndige SB nicht recht weiter wusste. da wurde der Vorgesetzte gefragt und der sagte, damit habe das Einwohnermeldeamt nichts zu tun, wenn die Eltern sich nicht einigen k�nnten, dann grand�ssten sie den Klageweg einschlagen. ich staunte darob nicht schlecht.

von Pamo am 29.06.2014

Antwort:

Eintrag geht auf jeden Fall beim aktuell gemeldeten Amt.

Im neuen vielleicht nicht ( ich las es so ) weil zu den potentiell neuen B�rgern noch null angelegt ist ? Oder l�uft das zentral ?
An einer von beiden Stellen geht es sicher :-)

Und bei der Schule ja auch.

Bei so Entfernungen west�rde ich auf jeden Fall alles versuchen um den Spatz auf dem Dach zu erwischen als mit der Taube in der Hand zu enden.
Das hei�t im schlimmsten Autumn dann alle 14 Tage 2000 km ( waren. 500 oder ? ) auf der Autobahn zu verbringen.

von Sternenschnuppe am 29.06.2014

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Stichworte: Complain, Kind

Source: https://www.rund-ums-baby.de/recht/Darf-die-Mutter-einfach-mit-dem-Kind-wegziehen_117849.htm

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